PThG 2024 einfach erklärt: Was sich für Psychotherapeut:innen und Kandidat:innen wirklich ändert

Das PThG 2024 (Psychotherapiegesetz 2024) ist das grundlegend erneuerte Berufsgesetz für Psychotherapeut:innen in Österreich. Es ist am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten und überführt die Psychotherapieausbildung — als letzten eigenverantwortlichen Gesundheitsberuf — in ein universitäres System mit Bachelor, Master und postgradualer Fachausbildung.
Klingt nach trockenem Gesetzestext? Ist es auch — deshalb hier die Übersetzung in Klartext: was sich ändert, wen es betrifft und was du konkret tun musst. Ohne Paragraphen-Dschungel, dafür mit allen Terminen und Fristen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ausbildung wird akademisch: Ab Wintersemester 2026/27 führt der Weg in den Beruf über Bachelor → Masterstudium Psychotherapie → Fachausbildung bei einer Fachgesellschaft → staatliche Approbationsprüfung.
- Rund 500 Masterplätze pro Jahr an öffentlichen Universitäten, dazu Plätze an FHs und Privatunis. Die Kosten sinken drastisch — bisher kostete die Ausbildung privat bis zu 80.000 €.
- Neue Berufsbezeichnung für Kandidat:innen: Aus „in Ausbildung unter Supervision“ wird ab 1.10.2026 „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ — mit staatlicher Eintragung in die Berufsliste.
- Wer bereits eingetragen ist, bleibt eingetragen. Für fertige Psychotherapeut:innen ändert sich an der Berufsausübung nichts.
- Übergangsfristen: Wer nach altem Recht begonnen hat, kann das Propädeutikum bis 30.9.2030 und die gesamte Ausbildung bis 30.9.2038 abschließen.
Was ist die neue Psychotherapieausbildung in Österreich?
Die neue Ausbildung ist dreistufig aufgebaut:
1. Abschnitt — Bachelorstudium (180 ECTS): Ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung. Direkt qualifizieren u.a. Psychologie, Medizin, Soziale Arbeit, MTD-Berufe, Hebammen und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. Die Unis können auch eigene Psychotherapie-Bachelorstudien einrichten.
2. Abschnitt — Masterstudium Psychotherapie (120 ECTS, 4 Semester): Ab Wintersemester 2026/27 an öffentlichen Universitäten (geplant: Wien, Graz, Klagenfurt, Krems, Linz, Salzburg, Innsbruck), zusätzlich an FHs und Privatunis. Bereits im Master sind Selbsterfahrung, Supervision und praktische Tätigkeit vorgesehen.
3. Abschnitt — Fachausbildung unter Lehrsupervision: Die methodenspezifische, postgraduale Phase bei einer anerkannten Fachgesellschaft — inklusive Praxistätigkeit mit eigenen Patient:innen unter Lehrsupervision, teilweise im niedergelassenen Bereich, in Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften. Hier fallen weiterhin private Kosten an (geschätzt 10.000–20.000 €).
Den Abschluss bildet eine staatliche Approbationsprüfung — vergleichbar mit der Facharztprüfung.
Wann tritt was in Kraft? Die Zeitleiste
- 1.1.2025 — PThG 2024 tritt in Kraft
- WS 2026/27 — Start der Masterstudiengänge Psychotherapie (~500 Plätze/Jahr an öffentlichen Unis)
- 1.10.2026 — Neuer Kandidat:innen-Status „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ wird offiziell; nur Eingetragene dürfen mit Patient:innen arbeiten
- 30.9.2030 — Letzte Frist: Abschluss des Propädeutikums nach altem Recht
- 30.9.2038 — Letzte Frist: Abschluss des Fachspezifikums nach altem Recht
Was ändert sich für wen?
Für eingetragene Psychotherapeut:innen
Praktisch nichts. Du bleibst in der Berufsliste eingetragen und übst deinen Beruf unverändert aus. Fort- und Weiterbildungspflichten bestehen weiter. Willst du eine zusätzliche Methode erlernen, absolvierst du künftig den dritten Ausbildungsabschnitt in dieser Methode bei einer entsprechenden Fachgesellschaft.
Für Kandidat:innen (aktuell i.A.u.S.)
Die größte sichtbare Änderung: deine Berufsbezeichnung und dein Status. Ab 1.10.2026 wirst du staatlich in der Berufsliste geführt — und nur mit dieser Eintragung darfst du weiter mit Patient:innen arbeiten. Was du bis dahin erledigen musst, haben wir hier im Detail aufgeschlüsselt: Fachausbildung unter Lehrsupervision: Was sich ab Oktober 2026 ändert.
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Für Studieninteressierte
Der Einstieg wird günstiger und klarer strukturiert. Statt bis zu 80.000 € privater Ausbildungskosten übernimmt die öffentliche Hand Bachelor und Master; Kosten bleiben vor allem in der dritten Phase. Aber: Die Plätze sind begrenzt, Aufnahmeverfahren (ähnlich dem Psychologiestudium) sind zu erwarten. Wer noch schnell nach altem Recht starten will: Das Propädeutikum darf nur noch angeboten werden, wenn der Abschluss bis 30.9.2030 realistisch ist.
Für Klient:innen
Mittelfristig mehr Therapieplätze: Aktuell kann nur etwa die Hälfte der Menschen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, tatsächlich behandelt werden. Die Reform soll das Angebot deutlich erhöhen. Zusätzlich schafft die öffentliche Berufsliste — auch für Kandidat:innen — mehr Transparenz bei der Therapeut:innenwahl. Wer jetzt jemanden sucht: Therapeut:innen auf Ratfinder finden.
Quellen und weiterführende Informationen
Maßgeblich sind die aktuelle Fassung des PThG 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes (BGBl. I Nr. 49/2024) und die Übergangsinformationen des ÖBVP. Für deinen individuellen Ausbildungsstand bleiben BMASGPK, ÖBVP und deine Ausbildungseinrichtung die ersten Anlaufstellen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte: BMASGPK, ÖBVP und deine Ausbildungseinrichtung. Stand: Juli 2026.
Häufige Fragen
- Zählt mein Propädeutikum als erster Ausbildungsabschnitt im neuen System?
- Nein. Das psychotherapeutische Propädeutikum nach dem alten Gesetz ist dem neuen ersten Ausbildungsabschnitt (Bachelorstudium mit 180 ECTS) nicht gleichgestellt. Wer bereits begonnen hat, schließt am besten innerhalb der Übergangsfristen nach altem Recht ab.
- Ich bin mitten in der Ausbildung — muss ich ins neue System wechseln?
- Nein. Es gelten Übergangsfristen: Propädeutikum-Abschluss bis 30.9.2030, Fachspezifikum-Abschluss bis 30.9.2038. Du kannst deine Ausbildung nach den bisherigen Regelungen beenden.
- Darf ich die Bezeichnung „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ schon jetzt verwenden?
- Nein. Die neue Statusbezeichnung tritt erst mit 1. Oktober 2026 in Kraft und darf vorher nicht verwendet werden. Ab dann ist sie — bei Eintragung in die Liste des BMASGPK — verpflichtend.
- Welche Bachelorstudien berechtigen zum Masterstudium Psychotherapie?
- Direkt genannt sind u.a. Psychologie, Medizin, Soziale Arbeit, MTD-Berufe, Hebammen und DGKP. Für andere Studien legen die Universitäten Kriterien fest; fehlende Inhalte können mit Auflagen von bis zu 30 ECTS nachgeholt werden.
- Gibt es einen Direkteinstieg ohne Master?
- Einzelne Berufsgruppen — etwa Ärzt:innen und Klinische Psycholog:innen — können direkt in die postgraduale Fachausbildung einsteigen, ohne Bachelor- und Masterstudium Psychotherapie.
- Wann wird Psychotherapie von der Kasse in Österreich bezahlt?
- Kassenfinanzierte Psychotherapie gibt es bei Therapeut:innen mit Kassenvertrag (voll finanziert) oder als Kostenzuschuss bei Wahltherapeut:innen. Wichtig zu wissen: Bei Kandidat:innen — egal ob nach altem oder neuem Recht — gibt es keine Kassenplätze; dafür sind die Honorare üblicherweise deutlich niedriger.
- Was bedeutet „Lehrsupervision“ genau?
- Laut Gesetz ist Lehrsupervision psychotherapeutische Supervision im Ausbildungskontext: Sie dient der Reflexion der eigenen Behandlungstätigkeit — etwa dem Erkennen von Übertragungs- und Gegenübertragungsbeziehungen — als Vorbereitung auf die selbstständige Praxistätigkeit.
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